Kultur und Freizeit

Die gemeinnützigen Familienferienstätten bieten Familienerholung an. Das klingt nach Urlaub und ist es auch. Aber es ist noch viel mehr. Durch die entlastenden und unterstützenden Angebote finden Familien bei uns Erholung und Stärkung. Deshalb gilt Familienerholung als Maßnahme zur "Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie", wie es das Sozialgesetzbuch VIII vorsieht. Damit sind wir in guter Nachbarschaft: Zwischen Familienbildung und Frühen Hilfen.

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