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Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

25. September | 8:00 - 17:00

Kinderschutz ist für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege keine freiwillige Angelegenheit. Betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen sind dazu verpflichtet, ein Gewaltschutzkonzept zu erstellen und ihre gelebte Pädagogik darauf abzustimmen.

 

• Wie sieht das konkret in der Praxis aus?

• Welche Vorgaben und Verpflichtungen bestehen?

• Was gehört alles zu einem Schutzkonzept?

• Was bedeutet das für Eltern deren Kinder eine Einrichtung besuchen?

 

Es werden Grundlagen zum Schutzprozess vorgestellt.

Ebenso gibt es genügend Raum für Nachfragen und Austausch.

 

Referent*in:
Hannelore Partsch

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