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Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
25. September | 8:00 - 17:00

Kinderschutz ist für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege keine freiwillige Angelegenheit. Betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen sind dazu verpflichtet, ein Gewaltschutzkonzept zu erstellen und ihre gelebte Pädagogik darauf abzustimmen.
• Wie sieht das konkret in der Praxis aus?
• Welche Vorgaben und Verpflichtungen bestehen?
• Was gehört alles zu einem Schutzkonzept?
• Was bedeutet das für Eltern deren Kinder eine Einrichtung besuchen?
Es werden Grundlagen zum Schutzprozess vorgestellt.
Ebenso gibt es genügend Raum für Nachfragen und Austausch.
Referent*in:
Hannelore Partsch
